




Das ist eine Wertanalyse...
Unter diesen Begriff versteht man eine praxisorientierte Methode zur Steigerung des Wertes der Produkte, Leistungen und Abläufe.
Ende der 40er Jahre wurde sie als systematisches und praktisches Verfahren von MILES entwickelt. Seine Grundgedanken, besonders der entscheidungsorientierte Ablauf, die Funktionsanalyse, die heuristischen Prinzipien der Kreativitätsförderung und die Methoden des Alternativenvergleichs wurden jedoch schon vorher angewandt. Seitdem wird die Methode weiterentwickelt und verfeinert. Sie dient dem systhematischen Untersuchen von Funktionsstrukturen mit dem Ziel der Wertsteigerung für den Hersteller, den Anwender und/oder die Allgemeinheit. Unter dem Wert wird hierbei das Ausmaß der Fähigkeiten eines wertanalysierten Objektes verstanden. Durch Nutzenstiftung wird ein bestimmtes Bedürfnis befriedigt.
Wer führt diese Wertanalyse durch...
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
...werden durch eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Architekten- oder Ingenieurkammer oder durch das Regierungspräsidium eines Landes beauftragt. Sie dürfen nur innerhalb von Deutschland tätig sein.
Vor allem In Gerichtsverfahren wird in der Regel auf öffentlich bestellte Sachverständige zurückgegriffen (§ 404 Abs. 2 Zivilprozessordnung).
Zertifizierte Sachverständige
Diese Zertifizierung wird laut DIN EN ISO/IEC 17024 an natürliche Personen vergeben.
Das Zertifizierungswesen ist in Deutschland in einen gesetzlich geregelten Bereich und einen gesetzlich nicht geregelten Bereich unterteilt. Der gesetzlich geregelte Bereich umfasst die Wertanalyse für körperliche Unversehrtheit von Personen oder Vermögenswerten, z. B. bei Sachverständigen im Bauwesen. Alles übrige ist im gesetzlich nicht geregelten Bereich angesiedelt, beispielsweise Immobilienbewertung. Durch die Umsetzung der neuen EU-Richtlinien haben allerdings die Zertifizierten Sachverständigen gegenwertig einen besseren Stellenwert als die vorgenannten öffentlich bestellten und vereidigten, da es sich bei diesen um eine rein nationale (deutsche) Gruppe handelt, die in dieser Form keinerlei Entsprechung in anderen EU-Mitgliedsländern finden.
Freie und allgemein anerkannte, qualifizierte Sachverständige
Personen mit entsprechenden persönlichen und fachlichen Voraussetzungen sowie mit Fachkenntnis und Sachkunde sowie Berufserfahrung können als Sachverständige tätig werden, sofern keine Verwechslungsgefahr mit den öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, gleichwohl müssen die einschlägigen, gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Strafgesetzbuches (StGB) beachtet werden.
Der freie und allgemein anerkannte, qualifizierte Sachverständige sollte eine entsprechende Reputation in Form einer abgeschlossenen Qualifizierung für ökonomische Fragestellungen wie Immobilienbewertung eine Hochschulausbildung als Betriebswirt sowie langjährige berufspraktische Erfahrung, der fortgesetzte Bezug zur Praxis, die ständige Auseinandersetzung mit der technischen und ökonomischen Weiterentwicklung im Berufsfeld, dem jeweils neuesten Stand der Wissenschaft und den dazugehörigen Regeln (Normen), sind die Grundvoraussetzung für die freie Sachverständigentätigkeit. Dazu gehören erweiterte technische, wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse, sowie die persönliche Befähigung zur sachlichen und unvoreingenommenen objektiven Analyse und Dokumentation von Sachverhalten, verbunden mit der Fähigkeit sich in Wort und Schrift allgemeinverständlich und überzeugend auszudrücken, um ein entsprechenden gutachterlichen Auftrag zu erfüllen.
Zu den klassischen Bereichen des Sachverständigenwesens in der Immobilienwirtschaft gehören vor allem die Gebiete: